Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wertfestsetzung - Beschäftigungsanspruch im Ausbildungsverhältnis - Vergleichsmehrwert
- IWW
RVG § 33 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Mehrvergleich zur Erledigung des Beschäftigungsantrags einer Auszubildenden nach Freistellung von der Arbeitspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert für Mehrvergleich zur Erledigung des Beschäftigungsantrags einer Auszubildenden nach Freistellung von der Arbeitspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 02.01.2013 - 5 Ca 1042/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
Gegenstandswert - Berechnung des Bruttomonatsentgelts bei Kündigungsschutzantrag …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 Ta 1/09 - zitiert nach juris) ist der im gekündigten Arbeitsverhältnis gestellte Antrag auf Weiterbeschäftigung, sofern keine b esonderen Anhaltspunkte vorliegen, die zu einer niedrigeren oder höheren Bewertung führen könnten, grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten. - LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Eine Regelung hinsichtlich der Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in einem Vergleich ist, sofern diese einen Streit zwischen den Parteien oder eine Ungewissheit derselben beseitigt, in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2011 - 1 Ta 111/11 - zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 1 Ta 140/08
Gegenstandswert einer Kündigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Diese Grundsätze gelten auch für Ausbildungsverhältnisse (vgl. LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ta 140/08 - zitiert nach juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens - kurzfristiges Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Eine Regelung hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in einem Vergleich ist, sofern diese einen Streit zwischen den Parteien oder eine Ungewissheit derselben beseitigt, gemäß § 23 RVG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 S. 1 GKG höchstens mit dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.2011 - 1 Ta 272/11 - zitiert nach juris) . - LAG Köln, 14.07.2003 - 2 Ta 191/03
Streitwertbeschwerde
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Diese pauschale Erstattung von Fahrtkosten, dient jedoch lediglich dem Ersatz von tatsächlichen Aufwendungen und ist daher bei der Berechnung des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes nicht zu berücksichtigen (…vgl. Vollstädt, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage 2008, § 12 Rn. 167; LAG Köln, Beschluss vom 14.07.2003 - 2 Ta 191/03 - zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11
Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Eine Regelung hinsichtlich der Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in einem Vergleich ist, sofern diese einen Streit zwischen den Parteien oder eine Ungewissheit derselben beseitigt, in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2011 - 1 Ta 111/11 - zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 1 Ta 182/12
Gegenstandswertbeschwerde - Beschäftigungsanspruch - Ermessensausübung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Nichts anderes gilt für den im ungekündigten Arbeitsverhältnis gestellten Antrag auf Beschäftigung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 Ta 182/12 - zitiert nach juris).